KWL Systemgarantie

KWL Systemgarantie

Qualität, die überzeugt. Garantiert!

Die hohe Produktqualität von Helios KWL unterstreichen wir mit unserer 5-Jahres-KWL Systemgarantie. So geben wir unseren Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen hinaus eine zusätzliche Sicherheit.

Das Helios Garantieversprechen erstreckt sich dabei auf alle easyControls Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in einem Leistungsbereich von 100 m³/h bis 600 m³/h Volumenstrom. Als Systemgarantie kommt sie zum Tragen, wenn die Lüftungsanlage ausschließlich mit aufeinander abgestimmten Helios Produkten installiert wurde.

Eine fachgerechte Auslegung, Planung, Installation und Inbetriebnahme vorausgesetzt, kann die 5-Jahres-KWL Systemgarantie von Helios komfortabel durch den Fachhandwerker online beantragt werden. Nach positiver Bewertung wird das Garantieversprechen durch eine anlagenspezifische Garantieurkunde dokumentiert.

4 Schritte zur KWL-Systemgarantie:

1. Schritt: Planung

DIN-konforme Auslegung mittels KWLeasyPlan.de und Planung durch Fachhandwerker.

2. Schritt: Fachgerechte Installation

Sorgenfrei durch perfekt aufeinander abgestimmte KWL Komponenten von Helios.

3. Schritt: Garantieantrag

Für die Registrierung der Lüftungsanlage füllt Ihr Fachhandwerker den Online-Antrag aus.

4. Schritt: Garantiezusage

Nach positiver Prüfung des Garantieantrages durch Helios erhält der Eigentümer der Anlage die Garantieurkunde.

 

  hier geht es zum Online-Antrag

Allgemeine Fragen zur KWL-Systemgarantie

Die Garantie gilt für Anlagen, die in Deutschland gekauft und betrieben werden.

Den Garantieantrag stellt das Fachhandwerksunternehmen, welches die Installation der Anlage durchgeführt hat.

Anspruchsberechtigt ist der Eigentümer der Anlage.

Die Garantie ist für den Eigentümer der Anlage kostenfrei.

Leistungen und Umfang der Garantie

Die Systemgarantie beinhaltet die Behebung der vom Garantiegeber (Helios) als garantiepflichtig anerkannten Mängel. Nach Wahl des Garantiegebers werden die mangelhaften Komponenten unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Komponenten ersetzt. Die durch Art oder Ort des Einsatzes der Anlage oder durch schlechte Zugänglichkeit bedingten außergewöhnlichen Kosten der Nachbesserung werden nicht übernommen. Ausgetauschte Teile gehen grundsätzlich in das Eigentum des Garantiegebers über.

Das Garantieversprechen erstreckt sich ausschließlich auf Helios easyControls Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Leistungsbereich bis 600 m³/h. Als Systemgarantie kommt sie zum Tragen, wenn die Lüftungsanlage ausschließlich mit aufeinander abgestimmten Helios-Produkten installiert wurde. Einzeln installierte Helios Produkte werden von der Systemgarantie nicht erfasst.

Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauch- und Verschleißsteile (wie z.B. Filter oder Dichtungen). Ebenso ausgenommen sind Schäden an der Anlage, die durch unsachgemäße Installation/Handhabung, fehlende Wartung/ Reinigung, Stillstand der Anlage oder sonstige äußere Einwirkungen entstanden sind. Auch Ansprüche, die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen (z.B. Schadenersatz), sind von der Garantie nicht erfasst.

Die Garantiefrist beginnt mit der Abnahme/Inbetriebnahme und Einregulierung der Lüftungsanlage (nach Helios Protokoll) beim Eigentümer, spätestens jedoch 12 Monate nach Auslieferung ab Werk.
Ein Garantiefall muss innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis bei Helios geltend gemacht werden.

Der Garantieanspruch besteht 5 Jahre ab Beginn der Garantiefrist. Die Erbringung von Garantieleistungen führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiedauer.

Voraussetzungen für die Garantie

Die Systemgarantie kann für alle Helios easycontrols Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bis 600 m³/h beantragt werden, welche:

  • Ausschließlich aus Helios-Lüftungskomponenten bestehen.
  • DIN-konform nach DIN 1946-6 ausgelegt und erstellt wurden.
  • Durch einen Fachbetrieb installiert wurden.
  • Durch einen Fachbetrieb (nach Helios Protokoll) oder den Helios Werkskundendienst einreguliert und in Betrieb genommen wurden.

Die Anlage muss regelmäßig gemäß Herstellerangaben durch einen Fachbetrieb überprüft und unter Verwendung von Originalteilen gewartet werden (Wartungsnachweis).

Beantragung der Garantie

Innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme und Einregulierung (nach Helios Protokoll) muss die Anlage durch den Fachhandwerker über die Helios Website online registriert werden.

  • Nachweis der verwendeten Helios-Komponenten mit Hilfe der Materialrechnung(en).
  • Easycontrols Prüfzertifikat mit Sicherheitscode und MAC-Adresse (dem Gerät beiliegend) sowie Seriennummer des Gerätes.
  • Nachweis der korrekten lufttechnischen Auslegung nach DIN 1946-6, z.B. mit Hilfe von KWLEasyPlan.de
  • Bestätigung der fachgerechten Planung und Installation durch den Fachhandwerker gemäß den Helios Montage- und Betriebsvorschriften.
  • Nachweis der fachmännischen Inbetriebnahme und Einregulierung durch Vorlage des Helios Inbetriebnahme- und Einregulierungsprotokolls.

Nach der Online-Registrierung und der Prüfung durch Helios erhält der Fachhandwerker per E-Mail die anlagenspezifische Garantieurkunde in 2 Ausfertigungen. Diese Garantie-Urkunde wird Bestandteil der Gerätedokumentation am Gerätestandort, die Fachhandwerker-Urkunde verbleibt beim beantragenden Installationsbetrieb.

Hinweis: Die Prüfung beschränkt sich ausschließlich auf Vollständigkeit der erforderlichen, eingereichten Unterlagen. Eine sachlich- und fachliche Prüfung – insbesondere der fachgerechten Installation, Inbetriebnahme und Einregulierung – ist nicht Gegenstand der Garantieprüfung.

Abwicklung des Garantieanspruchs

Das Fachhandwerksunternehmen meldet den Schadensfall über den zuständigen Großhandel vor eigenem Eingriff oder Instandsetzungsversuch bei Helios (Garantiegeber). Helios entscheidet, ggf. in Abstimmung mit dem Fachhandwerker, über Art und Umfang der Schadensbehebung.

Die endgültige Prüfung des Garantieanspruchs erfolgt nach der Schadensbehebung. Im berechtigten Garantiefall übernimmt Helios die Kosten der Schadensbehebung der Lüftungsanlage. Dies gilt auch bei einer durch Helios freigegebenen Instandsetzung durch den Fachhandwerker. Im anderen Fall werden die entstandenen Kosten weiterbelastet.

Helios benötigt zur Abwicklung des Garantiefalls vom Fachhandwerker folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Schadensformular: Kundendienstanforderung Reklamationen
  • Garantieurkunde
  • Wartungsnachweise
  • Bei Schadensbehebung durch den Fachhandwerker: Kostenrechnung für die Schadenbehebung einschließlich eines vom Eigentümer der Anlage unterschriebenen Arbeitsnachweises.
  • Inbetriebnahme- und Einregulierungsprotokoll (sofern erforderlich)
Sie haben weitere Fragen zur KWL-Systemgarantie?

Helios KWL Kundensupport

Tel. 07720 / 606 251

zum Kontaktformular