Inbetriebnahme TGA (Technische Gebäudeausrüstung)
Leistungen und Abgrenzungen
Für Helios Rauchschutzdruckanlagen (RDA), Treppenraum-Spüllüftungsanlagen (TSA) und Gaswarnanlagen (GWA) bieten wir die passende Inbetriebnahme an. Der entsprechende Leistungsumfang ist im TGA Servicekatalog definiert. Die jeweiligen Leistungspakete werden zu Pauschalpreisen angeboten, die auch Fahrtkosten und ggf. notwendige Übernachtungen bereits beinhalten. Bitte beachten Sie, dass weitere Kosten nur dann vermieden werden können, wenn bauseits alle Leistungen korrekt erbracht sind und die notwendigen Vorlaufzeiten eingehalten werden.
Bei der Inbetriebnahme von TGA-Anlagen kann Helios keine Montagearbeiten durchführen, da wir als Hersteller keine Bauleistungen erbringen. Zur Beurteilung von Anlage und Planung empfehlen wir bereits in der Planungsphase regelmäßige Rücksprache mit dem zuständigen Sachverständigen, damit die Anforderungen mit seinen Vorstellungen und Prüfkriterien übereinstimmen. Unser Vertrieb ist bei der Beratung zu unseren Produkten und Funktionen unserer Steuerung gerne behilflich, allerdings wird eine solche Beurteilung nicht von unseren Servicepartnern vorgenommen.
Zu ausgewählten Inbetriebnahmen gehört auch eine Volumenstrommessung. Die Ursachenforschung und „Fehlerbehebung“ für einen reduzierten Volumenstrom (z.B. aufgrund eines hohen saug- und/oder druckseitigen Druckverlustes) muss jedoch vom Lüftungsplaner vorgenommen werden.
Helios kann die Kompatibilität seiner Produkte garantieren und schult seine Partner dahingehend, allerdings können diese keine bauseitig zur Verfügung gestellten Komponenten in Betrieb nehmen. Sofern für die Anlagenfunktionalität Fremdkomponenten notwendig sind (hierzu zählen u.a. auch Türschließer), müssen zu unserem Inbetriebnahmeeinsatz auch Sachkundige der Komponenten vor Ort sein, welche diese korrekt anschließen und prüfen können.
Dazu gehören die Planung der Anlage nach den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes, die Installation der Anlagenkomponenten, die Kabelverlegung nach Vorgaben des TGA Servicekatalogs und die Beschriftung und Endverlegung der Kabel. Zudem müssen die Installation, der Anschluss und die Überprüfung der bauseitigen Komponenten (inkl. Begleitung während unserer Inbetriebnahme) abgeschlossen sein. Zuletzt ist die Sicherstellung der freien Zugänglichkeiten (in die notwendigen Bereiche und zu unseren Komponenten) sowie ggf. die Sperrung des Treppenraumes zur Inbetriebnahme und Einregulierung erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem TGA Servicekatalog.
Für sicherheitstechnische Anlagen sind Wartungen vorgeschrieben. Sofern uns der Betreiber der Anlage nach der Inbetriebnahme bekannt gegeben wird, werden wir diesem proaktiv durch unseren zugelassenen Wartungspartner ein Angebot für diese Wartung zukommen lassen. Ist uns der Betreiber nicht bekannt, kontaktieren Sie uns gerne und wir werden Ihnen nach Bekanntgabe des Objekts die Kontaktdaten zu unserem Wartungspartner übermitteln. Bei Helios selbst können keine Wartungen beauftragt werden. Sollten Sie spezielle Reaktionszeiten bei Störungen wünschen, übermitteln Sie diese bitte auch unserem Servicepartner, damit diese im Angebot berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass ein entsprechendes Betriebshandbuch stets geführt und zu den Wartungen vollständig vorliegen muss.
Ablauf
Die Beauftragung zur Inbetriebnahme unserer Anlage kann nur durch den Erwerber der Anlage erfolgen. Für die Beauftragung gibt es kein separates Auftragsformular, sie sollte vorzugsweise im Zuge der Bestellung der Anlage erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich die zum Zeitpunkt der Anlagenbestellung gültigen Konditionen sichern, auch wenn die Inbetriebnahme erst im nächsten Jahr erfolgen sollte. Sollte die Beauftragung der Inbetriebnahme nicht mit der Warenbestellung erfolgen, muss die Beauftragung spätestens 50 Arbeitstage (AT) vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin (bitte teilen sie uns diesen mit) bei uns eingehen.
Die effiziente Auslastung unserer Servicepartner erfordert eine langfristige Einsatzplanung und daraus resultierende Vorlaufzeiten. Daher muss die Terminabsprache mindestens 15 Arbeitstage vor der geplanten Inbetriebnahme erfolgen. Diese Vorlaufzeit ist sowohl bei der Erstbeauftragung zu beachten, als auch bei Nachbeauftragungen und Folgeterminen. Kurzfristigere Einsätze sind nur nach vorheriger Absprache und ggf. mit Mehrkosten möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies auch bei Ihrer Vereinbarung von Abnahmeterminen. Unsere planmäßigen Arbeiten sollten mindestens eine Woche vor der Abnahme abgeschlossen sein, so dass noch Zeitfenster für eventuelle Anpassungen bestehen. Die Ihnen zugesandte Checkliste benötigen wir mit den bestätigten Punkten spätestens 6 Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Ohne die Checkliste kann der Einsatz nicht stattfinden, da eine Inbetriebnahme ohne bauseitige Vorleistungen nicht möglich ist. Kosten, die durch eine verspätete Abgabe der Checkliste entstehen, werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Die angebotenen Pauschalpreise geben Ihnen bei einem verzögerungsfreien Ablauf Sicherheit in der Kalkulation.
Diese Pauschalpreise können jedoch nicht alle Eventualitäten abdecken:
- Sollten Sie den vereinbarten Termin innerhalb der letzten 5 Arbeitstage vor der Inbetriebnahme absagen, kann die bereits für Sie reservierte Zeit nicht in vollem Umfang neu vergeben werden.
Aus diesem Grund müssen wir pauschal einen Tagessatz berechnen. - Muss die Inbetriebnahme abgebrochen werden, da z.B. die bauseitigen Vorleistungen nicht vollständig erbracht sind, die Zugänglichkeit nicht gegeben ist, etc. werden wir einen Tagessatz + An- u. Abfahrt berechnen, da auch in diesem Fall die für Sie reservierte Zeit nicht oder nur mit sehr großem Aufwand anderweitig eingesetzt werden kann. Bitte denken Sie zudem daran, dass für einen erneuten Termin wieder eine Vorlaufzeit von 15 Arbeitstagen benötigt wird.
- Wartezeiten sind in einem vertretbaren Umfang in der Pauschale berücksichtigt. Diese sind z.B.: kurzzeitiges Warten auf Ansprechpartner zur Baustellen“einrichtung“, kurzzeitiges Warten auf Sachkundige von Fremdkomponenten, kurzzeitiges Warten für die Sperrung des Treppenraumes, kurzzeitiges Warten auf die Fehlerbehebung von bauseitigen Leistungen. Übersteigt die Wartezeit einen Rahmen von 6% der täglichen Arbeitszeit, wird diese Wartezeit zum üblichen Stundensatz zusätzlich berechnet.
- Arbeiten, welche aufgrund bauseitiger Einflüsse (z.B. Sperrung des Treppenraumes ist nur außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten möglich) nicht in die übliche Arbeitszeiten fallen, werden mit einem Stundenaufschlag für diese Arbeitszeiten verrechnet.
- Sollten im Sonderfall fehlende, bauseitige Vorleistungen von uns mit einem überschaubaren Aufwand abgeschlossen werden können, werden diese separat abgerechnet und erfordern keine vorherige Freigabe durch den Auftraggeber. Grundsätzlich übernimmt Helios jedoch keine Bauleistungen.
- Für Inbetriebnahmen, welche auf deutschen Inseln durchgeführt werden, welche nicht auf dem regulären Straßennetz erreichbar sind (Fähren, Züge, usw.), kommen zum Pauschalpreis die tatsächlich entstandenen Mehrkosten und -zeiten hinzu.