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Häufig gestellte Fragen - KWL Systemgarantie

Allgemeine Fragen

Wo gilt die Garantie?

Die Garantie gilt für Anlagen, die in Deutschland gekauft und betrieben werden.

Wer beantragt die Garantie?

Den Garantieantrag stellt das Fachhandwerksunternehmen, welches die Installation der Anlage durchgeführt hat.

Wer kann die Garantie beanspruchen?

Anspruchsberechtigt ist der Eigentümer der Anlage.

Was kostet die Garantie?

Die Garantie ist für den Eigentümer der Anlage kostenfrei.


Leistungen und Umfang der Garantie

Welche Leistungen beinhaltet die Garantie?

Die Systemgarantie beinhaltet die Behebung der vom Garantiegeber (Helios) als garantiepflichtig anerkannten Mängel. Nach Wahl des Garantiegebers werden die mangelhaften Komponenten unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Komponenten ersetzt. Die durch Art oder Ort des Einsatzes der Anlage oder durch schlechte Zugänglichkeit bedingten außergewöhnlichen Kosten der Nachbesserung werden nicht übernommen. Ausgetauschte Teile gehen grundsätzlich in das Eigentum des Garantiegebers über.

Für welche Produkte gilt die Garantie?

Das Garantieversprechen erstreckt sich ausschließlich auf Helios easyControls Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Leistungsbereich bis 600 m³/h. Als Systemgarantie kommt sie zum Tragen, wenn die Lüftungsanlage ausschließlich mit aufeinander abgestimmten Helios-Produkten installiert wurde. Einzeln installierte Helios Produkte werden von der Systemgarantie nicht erfasst.

Welche Garantieausschlüsse gibt es?

Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauch- und Verschleißsteile (wie z.B. Filter oder Dichtungen). Ebenso ausgenommen sind Schäden an der Anlage, die durch unsachgemäße Installation/Handhabung, fehlende Wartung/ Reinigung, Stillstand der Anlage oder sonstige äußere Einwirkungen entstanden sind. Auch Ansprüche, die über die kostenlose Fehlerbeseitigung hinausgehen (z.B. Schadenersatz), sind von der Garantie nicht erfasst.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Garantiefrist beginnt mit der Abnahme/Inbetriebnahme und Einregulierung der Lüftungsanlage (nach Helios Protokoll) beim Eigentümer, spätestens jedoch 12 Monate nach Auslieferung ab Werk.
Ein Garantiefall muss innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis bei Helios geltend gemacht werden.

Wie lange besteht der Garantieanspruch?

Der Garantieanspruch besteht 5 Jahre ab Beginn der Garantiefrist. Die Erbringung von Garantieleistungen führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiedauer.


Voraussetzungen der Garantie

Welche Garantievoraussetzungen sind bei der Errichtung der Anlage zu beachten?

Die Systemgarantie kann für alle Helios easycontrols Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bis 600 m³/h beantragt werden, welche:

  • -    Ausschließlich aus Helios-Lüftungskomponenten bestehen.
  • -    DIN-konform nach DIN 1946-6 ausgelegt und erstellt wurden.
  • -    Durch einen Fachbetrieb installiert wurden.
  • -    Durch einen Fachbetrieb (nach Helios Protokoll) oder den Helios Werkskundendienst einreguliert und in Betrieb genommen wurden.

Welche Garantievoraussetzungen sind beim Betrieb der Anlage zu beachten?

Die Anlage muss regelmäßig gemäß Herstellerangaben durch einen Fachbetrieb überprüft und unter Verwendung von Originalteilen gewartet werden (Wartungsnachweis).


Beantragung der Garantie

Was ist zu tun, um den Garantieanspruch zu erlangen?

Innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme und Einregulierung (nach Helios Protokoll) muss die Anlage durch den Fachhandwerker über die Helios Website online registriert werden.

Welche Unterlagen/Informationen werden zur Registrierung benötigt?

  • -   Nachweis der verwendeten Helios-Komponenten mit Hilfe der Materialrechnung(en).
  • -   Easycontrols Prüfzertifikat mit Sicherheitscode und MAC-Adresse (dem Gerät beiliegend) sowie Seriennummer des Gerätes.
  • -   Nachweis der korrekten lufttechnischen Auslegung nach DIN 1946-6, z.B. mit Hilfe von KWLEasyPlan.de
  • -   Bestätigung der fachgerechten Planung und Installation durch den Fachhandwerker gemäß den Helios Montage- und Betriebsvorschriften.
  • -   Nachweis der fachmännischen Inbetriebnahme und Einregulierung durch Vorlage des Helios Inbetriebnahme- und Einregulierungsprotokolls.

Wie wird der Garantieanspruch dokumentiert?

Nach der Online-Registrierung und der Prüfung durch Helios erhält der Fachhandwerker per E-Mail die anlagenspezifische Garantieurkunde in 2 Ausfertigungen. Diese Garantie-Urkunde wird Bestandteil der Gerätedokumentation am Gerätestandort, die Fachhandwerker-Urkunde verbleibt beim beantragenden Installationsbetrieb.

Hinweis: Die Prüfung beschränkt sich ausschließlich auf Vollständigkeit der erforderlichen, eingereichten Unterlagen. Eine sachlich- und fachliche Prüfung - insbesondere der fachgerechten Installation, Inbetriebnahme und Einregulierung - ist nicht Gegenstand der Garantieprüfung.


Abwicklung des Garantieanspruchs

Was ist im Schadensfall zu tun?

Das Fachhandwerksunternehmen meldet den Schadensfall über den zuständigen Großhandel vor eigenem Eingriff oder Instandsetzungsversuch bei Helios (Garantiegeber). Helios entscheidet, ggf. in Abstimmung mit dem Fachhandwerker, über Art und Umfang der Schadensbehebung.

Wie wird der Garantieanspruch abgewickelt?

Die endgültige Prüfung des Garantieanspruchs erfolgt nach der Schadensbehebung. Im berechtigten Garantiefall übernimmt Helios die Kosten der Schadensbehebung der Lüftungsanlage. Dies gilt auch bei einer durch Helios freigegebenen Instandsetzung durch den Fachhandwerker. Im anderen Fall werden die entstandenen Kosten weiterbelastet.

Welche Unterlagen werden im Garantiefall benötigt?

Helios benötigt zur Abwicklung des Garantiefalls vom Fachhandwerker folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Schadensformular: Kundendienstanforderung Reklamationen
  • Garantieurkunde
  • Wartungsnachweise
  • Bei Schadensbehebung durch den Fachhandwerker: Kostenrechnung für die Schadenbehebung einschließlich eines vom Eigentümer der Anlage unterschriebenen Arbeitsnachweises.
  • Inbetriebnahme- und Einregulierungsprotokoll (sofern erforderlich)

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur KWL Systemgarantie erreichen Sie unter:

Tel. 07720 / 606-251
Fax 07720 / 606-399
E-Mail