Die Beauftragung zur Inbetriebnahme unserer Anlage kann nur durch den Erwerber der Anlage erfolgen. Für die Beauftragung gibt es kein separates Auftragsformular, sie sollte vorzugsweise im Zuge der Bestellung der Anlage erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass Sie sich die zum Zeitpunkt der Anlagenbestellung gültigen Konditionen sichern, auch wenn die Inbetriebnahme erst im nächsten Jahr erfolgen sollte. Sollte die Beauftragung der Inbetriebnahme nicht mit der Warenbestellung erfolgen, muss die Beauftragung spätestens 50 Arbeitstage (AT) vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin (bitte teilen sie uns diesen mit) bei uns eingehen.