Für sicherheitstechnische Anlagen sind Wartungen vorgeschrieben. Sofern uns der Betreiber der Anlage nach der Inbetriebnahme bekannt gegeben wird, werden wir diesem proaktiv durch unseren zugelassenen Wartungspartner ein Angebot für diese Wartung zukommen lassen. Ist uns der Betreiber nicht bekannt, kontaktieren Sie uns gerne und wir werden Ihnen nach Bekanntgabe des Objekts die Kontaktdaten zu unserem Wartungspartner übermitteln. Bei Helios selbst können keine Wartungen beauftragt werden. Sollten Sie spezielle Reaktionszeiten bei Störungen wünschen, übermitteln Sie diese bitte auch unserem Servicepartner, damit diese im Angebot berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass ein entsprechendes Betriebshandbuch stets geführt und zu den Wartungen vollständig vorliegen muss.